Nettes, Nachdenkliches und Informatives aus dem Corgi-Leben




Wie man Züchter im CfBrH wird



Wie bereits im ersten Teil erwähnt, ist es ein langer Weg zur Zuchtstätte.
Drei Säulen sind hier wichtig: der Zwingernamensschutz, dieZuchtstättenabnahme und der Sachkundenachweis.

Der Zwinger im Sinne einer Hobbyzucht hat nichts mit den gleichnamigen Hundeverwahrzellen zu tun. Der Zwingername wird quasi der Familienname aller Hunde, die bei Ihnen geboren werden, unabhängig von der Rasse (wenn Sie verschiedene Rassen züchten) oder vom Muttertier. Ein Antrag auf einen international geschützten Zwingernamen wird formlos beim jeweiligen Landesgruppenvorsitzenden gestellt. Man sollte seine 3-4 Namensfavoriten in Wunschreihenfolge nummeriert angeben. Da die FCI in Ländern der ganzen Welt und für alle Rassen jeden Namen nur ein einziges Mal vergibt, gibt es natürlich bereits unzählige geschützte Namen.
Unter www.fci.be kann man in einer (leider nicht vollständigen) Liste nachschauen, ob die Favoriten noch frei sind. Bei der Wahl eines Zwingernamens sollte man sich klar darüber sein, daß man diesen einmal geschützten Namen nicht mehr löschen oder ändern kann, er erlischt auch nicht, wenn unter dem Namen nicht gezüchtet wird oder der Inhaber verstirbt.
Er gilt auch für alle Hunderassen, die man möglicherweise im Laufe seines Lebens züchtet.
Wer sich also z.B. "von den Wadelbeißern" schützen lässt, weil er das witzig für Corgis findet, ärgert sich möglicherweise darüber, wenn er später doch auf Afghanen umsteigt. Daher wird auch kein Zwingername geschützt, in dem ein Rassename vorkommt. Man kann entscheiden (und sollte dies auch deutlich machen), ob der Zwingername dem Hundenamen vorangestellt (z.B. "Kurzbeins Hasso") oder nachgestellt ("Rex vom Haus Hannelore") werden soll. Für den Antrag auf Zwingerschutz muß man übrigens volljährig sein.
Der LG-Vorsitzende leitet den Antrag an die Zuchtbuchstelle weiter, diese an den VDH und dieser schließlich zur Prüfung und Bewilligung an die FCI. Sollte keiner der gemachten Vorschläge geschützt werden können, muß man trotzdem etwas bezahlen und von vorne anfangen. Der erfolgreiche FCI-Zwingerschutz kostet 80 €. Er bleibt Ihnen persönlich erhalten, auch wenn Sie zeitweise in keinem Zuchtverein mehr Mitglied sind.
Der internationale Zwingernamenschutz wird dem Antragsteller durch die Zuchtbuchstelle per Nachnahme zugestellt. Zwingernamensschutz allein kann jederzeit beantragt werden, berechtigt aber noch nicht zur Aufnahme der Zucht!

Bei der Zuchtstättenabnahme besucht Sie der LG-Vorsitzende oder ein von ihm beauftragter Zuchtwart.
Hier wird geprüft, ob die räumlichen, zeitlichen und hygienischen Voraussetzungen für eine Hobbyhundezucht gegeben sind, die den Anforderungen einer artgerechten Haltung und Aufzucht von Hunden entsprechen. Sie weisen also vor, wo Sie Ihre Welpen aufzuziehen gedenken inklusive eingezäuntem Gartenauslauf und sonstigen baulichen Voraussetzungen. Sie müssen auch offenlegen, wie Sie die Welpen betreuen wollen, wenn Sie berufstätig sind. Nicht zuletzt wird auch ein Blick auf´s Umfeld und alle dort lebenden Tiere geworfen.
Die örtliche Abnahme kann positiv beschieden werden, es können Nachbesserungen (wenn z.B. der Zaun noch fehlt) bzw. Bedingungen festgelegt werden oder es kann der Zwingerschutz versagt werden. In jedem Fall fallen Fahrtkosten und Spesen zu Ihren Lasten an, die direkt vor Ort beglichen werden müssen.

Ohne Sachkundenachweis dürfen Sie aber immer noch nicht zum Decken fahren. Dafür erhalten Sie ein Sachkundenachweisformular, in dem die Teilnahmen an Vorträgen zu vorgeschriebenen Themen glaubhaft bescheinigt werden müssen:

Allgemeine Haltungsbedingungen und Hundeverordnungen
Vorbereitung einer Hündin zur Belegung
Versorgung einer trächtigen Hündin
Geburtsvorgang
Welpenaufzucht
Zuchtbestimmungen
Genetik

Solche Vorträge bieten die Landesgruppen anlässlich von Züchterseminaren oder Versammlungen an.
Es kann durchaus sein, daß Ihnen noch ein bestimmtes Thema fehlt und Sie dafür in eine andere LG fahren müssen. Wenn Sie Ihre Nachweise beisammen haben, können Sie den schriftlichen Test absolvieren.
Ganz neu werden nun vom Club auch Wochenend-Seminare angeboten, auf denen man (bereits gut vorbereitet) einen Crashkurs durch alle Themen bekommt und anschließend die Prüfung ablegen kann.
Prüfungstermine erfahren Sie von Ihrem LG-Vorsitzenden. Nach bestandenem Abschlusstest, der ebenfalls in das Sachkundenachweis-Formular eingetragen wird, erfolgt die endgültige Genehmigung durch den LG-Vorsitzenden.
Die Zuchtbuchstelle stellt dann eine Zwingerschutzkarte des CfBrH für die entsprechende/n Rasse/n aus (nicht zu verwechseln mit dem Zwingernamensschutz durch die FCI).
Erst nach Erhalt der Zwingerschutzkarte des CfBrH ist die Belegung einer Hündin zuchtordnungskonform.

Die letzte Hauptversammlung im August 2008 hat übrigens leider die Vorschrift gekippt, daß auch die mindestens einmalige Teilnahme an einer Züchtertagung der entsprechenden Rasse nachgewiesen werden muß.
Gerade bei den wenigen Corgi-Züchtern ist die Züchtertagung die Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und zu pflegen.
Die Rassebetreuerinnen freuen sich auf jeden Fall, wenn sie nicht erst dann von neuen Züchtern ihrer Rasse erfahren, wenn übrig gebliebene Welpen an den Mann gebracht werden sollen...

Hinweis für Personen oder Mitglieder, die ohne einen Zwingerschutz des CfBrH einen Wurf in das Zuchtbuch des CfBrH eintragen lassen möchten:
Der Sachkundenachweis und die örtliche Abnahme der Zuchtstätte sind ebenso wie die weiteren Zuchtbestimmungen des CfBrH auch Voraussetzung für eine Zucht ohne eingetragenen Zwinger- und Zuchtstättenschutz, um die Eintragung eines Wurfes in das Zuchtbuch des CfBrH zu erzielen.
Sie sparen damit zwar 80 €, zahlen aber für alle anderen Dienstleistungen die dreifache Gebühr.
Wer für seine Welpen sinnvollerweise international anerkannte Papiere haben möchte, sollte doch bitteschön auch Mitglied des Vereins werden, dessen Dienstleistungen er in Anspruch nimmt und dessen guten Namen er für seine Zucht haben möchte.

Das Mindestzuchtalter für Hündinnen beträgt bei den Corgis 15 Monate, unabhängig davon, ob die Ankörung bereits früher stattgefunden haben sollte.
Meines Erachtens ist das Belegen einer Hündin bereits mit 15 Monaten zu früh, die dritte Läufigkeit ist ein guter Zeitpunkt für den ersten Wurf.
Wiederum steigt das Risiko für die Hündin, wenn sie beim ersten Wurf über vier Jahre alt ist.
Spätestens mit acht Jahren geht die Hündin in Rente.


Text: ARo 2009 (2010)     

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